§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Maklerverträge zwischen der
Golden Door Immobilien GmbH, Mörfelder Landstraße 19, 60598 Frankfurt am Main (nachfolgend
„GDI“) und ihren Auftraggebern.
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn GDI
diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Provisionsanspruch und Abrechnung
2.1 Der Provisionsanspruch entsteht, sobald infolge der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von
GDI ein notarieller Kaufvertrag wirksam zustande kommt.
2.2 Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag wirksam zustande gekommen
ist und dessen Durchführung aus Gründen unterbleibt, die ausschließlich im
Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen.
2.3 Vereitelt der Auftraggeber treuwidrig den Abschluss eines bereits abschlussreifen
Hauptvertrages, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen
gemäß § 652 BGB erfüllt sind.
2.4 Die Provisionsrechnung wird ausschließlich von der Golden Door Immobilien GmbH gestellt.
Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf folgendes Konto erfolgen:
Golden Door Immobilien GmbH
Institut: VR Bank Dreieich-Offenbach eG
IBAN: DE51 5059 2200 0006 0306 53
BIC: GENODE51DRE
§ 3 Mindestlaufzeit, Kündigung und Exklusivität
3.1 Wird im Maklervertrag eine Mindestlaufzeit vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung jederzeit
möglich.
3.2 Im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit bleibt der Anspruch von
GDI auf Ersatz der bis dahin entstandenen und nachweisbaren Aufwendungen gemäß § 4
unberührt.
3.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
3.5 Ist ein Maklermandat als exklusiv vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber, während der
Laufzeit keine weiteren Makler zu beauftragen und Verkaufsverhandlungen nicht eigenständig zu
führen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und kommt infolge dessen ein
Hauptvertrag zustande, haftet er auf Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision, sofern die
gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
§ 4 Aufwendungsersatz
4.1 Kündigt der Auftraggeber den Maklervertrag oder bricht er die Verkaufsabsicht vor Abschluss
des Hauptvertrages ab, hat er die bis dahin angefallenen und nachweisbaren Vermarktungs- und
Vorbereitungskosten zu ersetzen.
4.2 Hierzu zählen insbesondere:
– Erstellung professioneller Exposés
– Foto- und Videoaufnahmen
– Grundrissaufbereitung
– Online- und Premiumanzeigen
– Terminierung und Vorbereitung notarieller Beurkundungen
– interner Verwaltungs- und Koordinationsaufwand
4.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringere Kosten entstanden sind.
§ 5 Schadensersatz bei treuwidriger Vereitelung
5.1 Ein Vermittlungsprozess gilt insbesondere dann als abschlussreif, wenn
– ein konkreter Kaufinteressent benannt ist,
– Einigkeit über Kaufpreis und wesentliche Vertragsbedingungen besteht,
– ein Notartermin vereinbart wurde oder unmittelbar bevorstand.
5.2 Vereitelt der Auftraggeber in diesem Stadium ohne wichtigen Grund den Abschluss des
Kaufvertrages, haftet er auf Schadensersatz.
5.3 Der Schadensersatz umfasst auch die entgangene Provision, sofern die gesetzlichen
Voraussetzungen nach § 652 BGB vorliegen.
§ 6 Haftung
6.1 Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter. Eine Gewähr für Richtigkeit und
Vollständigkeit wird nicht übernommen.
6.2 Die Haftung von GDI ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GDI nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
6.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 7 Gerichtsstand und anwendbares Recht
7.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Frankfurt am Main.
7.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung.